• Themen: Pressemitteilung
  • Datum: 25.03.2026

Erinnerung.Invest: 34 Millionen Euro Förderung für niedersächsische Gedenkorte – ein klares Signal für Erinnerungskultur und Demokratie

Celle, 25.03.2026. Das Förderprogramm „Erinnerung.Invest – Niedersachsen stärkt Gedenkorte“ der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten fördert in diesem Jahr die Weiterentwicklung der Erinnerungslandschaft in Niedersachsen. Hierzu stellt das Land Niedersachsen zusätzliche 34 Millionen Euro für Investitionen in Gedenkorte zur Verfügung, die sich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit befassen.

„Der Umgang mit den im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und ihren Folgen ist eine dauerhafte gesellschaftliche Aufgabe“, so Dr. Elke Gryglewski, Geschäftsführerin der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. „In Zeiten, in denen demokratische Grundwerte unter Druck geraten und Antisemitismus, Rassismus sowie demokratiefeindlichen Bestrebungen sichtbar zunehmen, zeigt sich, wie wichtig eine aktive Erinnerungskultur ist. Dass das Land Niedersachsen in dieser Zeit in die Gedenkstättenarbeit investiert, ist ein so wichtiges wie erfreuliches Zeichen.“

In Niedersachsen gibt es zahlreiche historischer Orte, die an die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihre Opfer erinnern. Eine Vielzahl von Gedenkstätten, Vereinen und Initiativen beschäftigt sich mit der lokalen und regionalen NS-Geschichte und macht diese zugänglich. „Diese Vielfalt sichtbar zu machen und zu fördern ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns über jeden Förderantrag“, ergänzt Dr. Elke Gryglewski.

Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere in bauliche Maßnahmen, die Modernisierung von Ausstellungen und Vermittlungsangeboten sowie größere Beschaffungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Gedenkstättenarbeit fließen. Ziel ist es, die Gedenkorte als lebendige Lernorte für zukünftige Generationen zu sichern. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Verbesserung der Zugänglichkeit durch Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie die Förderung von Gendergerechtigkeit.

„Ich freue mich außerordentlich, dass das Land Niedersachsen die Zeichen der Zeit erkannt hat und einen bedeutenden Förderbetrag zur Verfügung stellt. In der Zeit altersbedingt fehlender Zeitzeugen ist es unerlässlich, rechten und linken abstrusen Ideologien nachhaltig entgegenzutreten, mit allen Mitteln, die ein demokratischere Staat hat“, ergänzt Michael Fürst, Präsident des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen.

Förderanträge können ab jetzt bis spätestens 30. September 2026 bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten eingereicht werden. Zuwendungsberechtigt sind natürliche Personen und gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die sich der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen widmen.

Weitere Informationen finden Sie auf hier.

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