Yehuda Blum wurde am 2. Oktober 1931 in Bratislava (Slowakei, damals Tschechoslowakei) geboren. Dort besuchte er die Schule und schloss sich 1938 einer zionistischen Jugendorganisation an. Nachdem Bratislava 1939 Hauptstadt des mit Nazi-Deutschland verbündeten slowakischen Staates geworden war, floh Yehuda Blum mit seinen Eltern und den beiden jüngeren Geschwistern nach Budapest. Auch dort wurde die Lage für Juden nach der deutschen Besetzung im März 1944 immer bedrohlicher.
Yehuda Blum und seiner Familie gelang es Ende Juni 1944, Plätze im sogenannten Kasztner-Transport zu bekommen. Nach mehreren Tagen kam dieser Transport im Austauschlager Bergen-Belsen (Ungarnlager) an. Im Dezember 1944 wurde die Familie mit einem Transport in die Schweiz entlassen. Yehuda Blum verbrachte dort mehrere Monate in einem jüdischen Kinderheim. Im September 1945 konnte er nach Palästina ausreisen.
Nach Abschluss der Schule und der Ausbildung zum Lehrer studierte Yehuda Blum Rechtswissenschaften an der Hebrew University in Jerusalem. Nach dem Militärdienst promovierte er in London und war von 1961 bis 1965 als Jurist im israelischen Außenministerium tätig. Im Jahr 1966 heiratete er Moriah Rabinovitz-Teomim, mit der er drei Kinder hat. Von 1978 bis 1984 arbeitete Yehuda Blum als UN-Botschafter Israels in New York. Danach kehrte er nach Jerusalem zurück und unterrichtete an der Hebrew University. Zusätzlich nahm er Lehraufträge im Ausland an und veröffentlichte verschiedene Schriften über Internationales Recht.
Mit Yehuda Blum haben wir zwei lebensgeschichtliche audiovisuelle Interviews geführt. In diesen berichtete er nicht nur über seinen Verfolgungsweg und seine Biografie, sondern insbesondere auch über die verschiedenen rechtlichen und moralischen Aspekte des sogenannten Kastner-Transportes, in dem er sich mit seiner Familie befunden hat. Als Professor für Internationales Recht und ehemaliger Botschafter Israels bei den Vereinten Nationen hatte er eine besonders kundige Sicht auf die historischen und politischen Geschehnisse.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
