Projektförderung

Ausnahmeregelungen zur Förderung von Projekten während der Corona-Krise

Aufgrund der Corona-Krise besteht die Möglichkeit, dass geplante Projekte verschoben oder sogar abgesagt werden müssen. Für die Projektförderung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten gelten daher ab sofort folgende Regelungen:

 

Im Fall einer zeitlichen Verschiebung des Projektes wird die Förderzusage grundsätzlich aufrechterhalten. Die Stiftung ist über die aktualisierte zeitliche Planung und notwendigen Anpassungen in den Kosten- und Finanzierungsplänen sofort zu informieren.

 

Bei Ausfall eines Projektes wird die Förderzusage grundsätzlich aufrechterhalten. Aufwendungen, die durch die Vorbereitung des Projektes angefallen sind und für die Stiftungsmittel eingeplant waren, werden seitens der Stiftung als zuwendungsfähig anerkannt. Die nicht verausgabten Mittel sind an die Stiftung zurückzuzahlen.

 

Bitte informieren Sie die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten rechtzeitig über Änderungen in Ihren Projekten.

 

Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Rolf Keller, rolf.keller@stiftung-ng.de, Tel.: 05141/93355-19
Arnold Jürgens, arnold.juergens@stiftung-ng.de, Tel.: 05141/93355-21

 

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Mehr zur Projektförderung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten finden Sie hier