
BearbeiterInnen des Kooperationsprojektes „Erinnerte Gemeinschaften“, 2011: Thomas Kubetzky, Katja Seybold, Janine Doerry (v.l.n.r.). Foto Heike Rudolph. SnG
Kriegsgefangene Juden aus Frankreich und deren Familien in und nach der Shoah: Kriegsgefangenschaft, Deportation nach Bergen-Belsen und Erinnerung in Frankreich
Bearbeiterin: Janine Doerry M.A.
Im Zweiten Weltkrieg befanden sich 10 000 bis 15 000 jüdische Soldaten aus Frankreich als Kriegsgefangene in den Lagern der Wehrmacht. Dort waren sie zwar antisemitischen Diskriminierungen ausgesetzt, doch bis auf wenige Ausnahmen respektierte die Wehrmacht ihnen gegenüber die Genfer Konvention von 1929 über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Der erzwungene Aufenthalt in den Mannschafts-Stammlagern (Stalags) und Offizierslagern (Oflags) schützte diese jüdischen Kriegsgefangenen paradoxerweise vor der Verfolgung in Frankreich.
Auf den Kriegsgefangenstatus dieser Männer gründeten sich Versuche, auch ihre Familien in Frankreich vor antisemitischen Maßnahmen zu schützen. Wie viele Familienmitglieder von Kriegsgefangenen dennoch in die Vernichtungslager deportiert wurden, ist nicht bekannt. Mehrere Hundert jüdische Frauen und Kinder von Kriegsgefangenen blieben zunächst im Durchgangslager Drancy und dessen Neben- und Außenlagern in Frankreich. Im Mai und Juli 1944 wurden 245 dieser Frauen und Kinder als Geiseln in das „Austauschlager“ Bergen-Belsen verschleppt.
Die Arbeit untersucht einerseits die Schutzbemühungen für die jüdischen Familien von Kriegsgefangenen und die zugrunde liegenden politischen Widersprüche, andererseits nimmt sie die betroffenen Personen in den Blick. Gegenstand sind dabei nicht nur der Verfolgungsweg in Frankreich, die Deportation nach Bergen-Belsen, das Erleben der Endphase des „Austauschlagers“ und dessen Räumung, sondern auch die Phase der Befreiung und Repatriierung sowie die Erinnerungsbildung in der Nachkriegszeit bis heute. Die Gruppenbildungen in der Lager- und Post-Lager-Situation werden in mikrohistorischer Perspektive untersucht. Dabei werden nationale, soziale, politische, religiöse und biografische Faktoren berücksichtigt, die sich in den Zwangs- und Zufallsgemeinschaften geltend machten. Sofern entsprechende Quellen vorhanden sind, sollen unter diesen Aspekten nicht nur die 245 nach Bergen-Belsen deportierten Frauen und Kinder, sondern auch etwa 170 der kriegsgefangenen Väter und Männer einbezogen werden.
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